Förderverein
Die meisten unserer laufenden Zusatzkosten für (Leih-)Material und technische Ausstattung können wir nicht durch unsere Mitgliedsbeiträge decken. Aus diesem Grund haben wir unseren Förderverein eingerichtet, über den uns die meisten unserer Mitglieder noch durch eine zusätzliche Jahres-Spende* unterstützen.
Der „Förderverein Fechtsport Bergisches Land e.V.“ unterstützt die Fechtabteilung des TV Hoffnungsthal durch:
- Beschaffung und zur Verfügung Stellung von Finanz- und Sachmitteln, um die Organisation des Sportbetriebs zu unterstützen
- Förderung sportlicher Veranstaltungen
- Sorge tragen für die zeitgemäße Ausstattung der Trainingsanlagen der Fechtabteilung des Turnvereins Hoffungsthal e.V.
Um diese Unterstützung zu gewährleisten, sind wir dringend auf Spendengelder angewiesen. Wir freuen uns über jeden Betrag, der ausschließlich unseren Fechterinnen und Fechtern zugute kommt.
Hier gibt es unsere Satzung zum Download.
Mitgliedschaft im Förderverein
Wir würden uns sehr freuen, wenn alle Hoffnungsthaler Fechterinnen und Fechter durch eine zusätzliche Mitgliedschaft im Förderverein ihren Jahresbeitrag noch ein wenig nach ihren persönlichen Möglichkeiten anpassen. Auch ein kleiner Beitrag* kann helfen!
Um Mitglied im Förderverein Bergisches Land e.V. zu werden, benötigen wir einen ausgefüllten Mitgliedsantrag.
Bei Fragen hierzu stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung – bitte kontaktiert uns einfach per Mail an foerderverein(at)fechten-hoffnungsthal.de.
Spenden an den Förderverein
Keine Lust auf eine feste Mitgliedschaft? Dann freuen wir uns auch über sog. „Einmal-Spenden“* an:
Förderverein Fechtsport Bergisches Land e.V.
IBAN DE56370626001302716010
BIC GENODED1PAF
VR-Bank Bergisch Gladbach-Overath-Rösrath eG
Vorstand des Fördervereins
- 1. Vorsitzender: n.N.
- 2. Vorsitzende: Amrei Ruyters
- Kassenwart: Bastian Wittfeld (kommissarisch auch 1. Vorsitzender)
- Schriftführerin: Christiane Wißkirchen
*Der Förderverein Fechtsport Bergisches Land e.V. ist vom Finanzamt als gemeinnütziger Verein anerkannt. Damit können Spenden steuerlich abgesetzt werden. Ab einem Spendenbetrag von 50 Euro wird eine Spendenquittung ausgestellt.